UNESCO und ICOMOS

UNESCO
Die UNESCO (englisch United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization, deutsch offiziell Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) ist eine Internationale Organisation und gleichzeitig eine der 17 rechtlich selbstständigen Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Sie hat ihren Sitz in Paris (Frankreich). Derzeit sind 195 Mitglieder in der UNESCO vertreten und 9 assoziierte Mitglieder.

Zu den Aufgabengebieten der UNESCO gehört die Förderung von Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie Kommunikation und Information. Ihr Gründungsvertrag wurde am 16. November 1945 von 37 Staaten in London unterzeichnet und trat am 4. November 1946 nach der Ratifikation durch 20 Staaten in Kraft.

Welterbekomitee
Für die Implementierung der Welterbekonvention ist ein zwischenstaatliches Gremium, das Welterbekomitee, verantwortlich. Seine 21 Mitglieder sind Staatenvertreter, die alle Kontinente und Kulturkreise repräsentieren. Sie werden von der Generalversammlung der Vertragsstaaten der Welterbekonvention gewählt. Das Komitee entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Welterbestätten in die UNESCO-Liste und prüft, ob die bereits gelisteten Stätten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen.

Das 1992 durch Bernd von Droste zu Hülshoff gegründete und bis 1999 geleitete Welterbezentrum ist das ständige Sekretariat des Welterbekomitees und organisatorisch in den Kultursektor des UNESCO-Sekretariats in Paris integriert. Es hat die Aufgabe, die vom Welterbekomitee getroffenen Beschlüsse umzusetzen, zu protokollieren, zu dokumentieren und zu publizieren. Es organisiert die Tagungen der Generalversammlung und des Komitees, nimmt die Nominierungsanträge für die Welterbeliste entgegen, koordiniert das Monitoring der Welterbestätten und organisiert die periodische Berichterstattung. Es betreut den Welterbefonds, koordiniert internationale Hilfsprojekte und unterstützt die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Ziele und Programme im Rahmen der Welterbekonvention.

Drei internationale Fachgremien beraten das Welterbekomitee: Im Bereich des Kulturerbes sind dies der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS, International Council on Monuments and Sites) und das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM, International Centre for the Study of the Preservation and Restoration of Cultural Property), im Bereich des Naturerbes die Internationale Union zur Erhaltung der Natur (IUCN, International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Sie nehmen beratend an den Tagungen des Welterbekomitees teil.

Rechtliche Basis
Grundlage der Welterbestätten ist das in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt vom 16. November 1972 ("Welterbekonvention), das 1975 in Kraft trat. Die bisher 192 beigetretenen Staaten verpflichten sich, das auf ihrem Gebiet befindliche Welterbe selbst zu erfassen, zu schützen und zu erhalten. Gleichzeitig sichern sie sich internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu, um diese Aufgaben zu erfüllen.

ICOMOS
ICOMOS ist die Abkürzung für „International Council on Monuments and Sites“ und wird in der deutschen Version als „Internationaler Denkmalrat“ bezeichnet. Die derzeit weltweit etwa 10.000 Mitglieder aus den weit gefächerten Fachbereichen der Denkmalpflege umfassende Institution ist als NGO, d.h. als Non Governmental Organization / nicht staatliche Organisation aufgestellt. Dadurch wird die Unabhängigkeit von politischen und partikularen Interessen deklariert und die Ausrichtung auf die rein fachliche Expertise unterstrichen.
 
Richtlinien, Grundsätze und Chartas
Auf der Grundlage der Charta von Venedig aufbauend, hat ICOMOS in den folgenden Jahrzehnten eine Reihe weiterer Richtlinien und Chartas zu spezifischen Themenbereichen des kulturellen Erbes verabschiedet, u.a.: die Charta von Florenz 1981 zum Schutz der historischen Gärten, die Charta von Washington 1987 zur Denkmalpflege in historischen Städten, die Charta von Lausanne 1990 für den Schutz und die Pflege des archäologischen Erbes, die Richtlinien zur Ausbildung in der Konservierung von Denkmälern, Ensembles und historischen Stätten 1993, das Nara Dokument zur Authentizität 1994, die Charta zu Schutz und Pflege des Unterwasser-Kulturerbes 1996, die Grundsätze zur Dokumentation der Denkmäler, Ensembles und historischen Stätten 1996, die Charta zur vernakulären Bauerbe(Bauerbe im ländlichen Raum) 1999, die Internationale Charta des Kulturtourismus 1999, die Grundsätze zur Erhaltung historischer Holzstrukturen 1999, die Grundsätze für die Erhaltung und Konservierung / Restaurierung von Wandmalereien 2003, die Grundsätze zur Analyse, Konservierung und Restaurierung der Baustruktur von Denkmälern 2003, die Erklärung von Xi’an zur Erhaltung des Umfelds von Baudenkmälern, historischen Stätten und Denkmalbereichen 2005, die Charta der Kulturstraßen 2008, die Charta zur Interpretation und Präsentation von Kulturerbestätten 2008.